Diesem Antwortschreiben der Ministerin ging eine Email-Anfrage am 23.06.2015 über das Kontaktformular des Ministeriums voraus. In dieser E-Mail bat ich die Ministerin um die Adresse der zuständigen Stelle bei der EU, die für die Erhöhung des zulässigen Sulfitgehaltes der 2014er Weine verantwortlich ist. Zugleich bat ich um die Beantwortung meines Schreibens vom 21.04.2015. Des weiteren bat ich um Aufklärung, ob die EU eine AP-Nummer verlangt, wenn es sich um Weine des "geschützten Ursprungs" handelt. |
Schreiben der Ministerin vom 14.07.2015 |
![]() |